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Was brauche ich zur Eintragung einer GEBURT
Eheliche Kinder von österr. Staatsbürgern:
- Anzeige der Geburt
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- Meldezettel der Eltern
- Nachweis über die Berechtigung zur Führung akad. Grade etc. der Eltern
- Vornamenserklärung der Eltern
Uneheliche Kinder von österr. Staatsbürgern:
Anzeige der Geburt
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Meldezettel der Mutter
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akad. Grade etc. der Mutter
Vornamenserklärung der Kindesmutter
Der Kindesvater hat die Möglichkeit, die Vaterschaft zu seinem Kind gleichzeitig
anzuerkennen - siehe Vaterschaftsanerkenntnis.
bei geschiedenen Müttern zusätzlich
- das rechtskräftige Scheidungsurteil
die Heiratsurkunde,
bei verwitweten Müttern zusätzlich
die Sterbeurkunde des Mannes.
Ausländer:
Ausländischen Staatsbürgern wird empfohlen, sich persönlich oder telefonisch
beim Standesamt Telfs über die Anmeldung zu informieren, da hier verschiedene andere
Dokumente vorgelegt werden müssen.
Gebühren:
€ 8,70 je Geburtsurkunde (in Bargeld - für Stempelgebühren und
Verwaltungsabgaben)
Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die
allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht
ausreichen!
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Was brauche ich für ein VATERSCHAFTSANERKENNTNIS
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
eigene Geburtsurkunde
eigener Staatsbürgerschaftsnachweis
eigener Meldenachweis
Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die
allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht
ausreichen!
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Was brauchen wir für eine EHESCHLIESSUNG
oder ein EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS
- Abschrift aus dem Geburtenbuch - vom Geburtsstandesamt NEU holen
- Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde - bei im Ausland Geborenen
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
- Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung od. Meldezettelabschnitt)
bei Vorehen:
Heiratsurkunde aller Vorehen
Sterbeurkunde des(r) früheren Ehegatten
Scheidungsurteil mit Rechtskraftklausel
Anerkennungsbescheid BMfJ bei einer ausländischen Ehescheidung
Titel:
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akad. Grade etc.
bei beschränkt geschäftsfähigen Österreichern:
Sterbeurk. Vater/Mutter, Bestellungsdekret Vormund
bei ausländischen Staatsbürgern:
Ehefähigkeitszeugnis
voreheliche Kinder:
Geburtsurkunde der gemeinsamen vorehelichen Kinder
Vaterschaftsanerkenntnis
event. weitere Urkunden:
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (bei Flüchtlingen)
Gerichtsbeschluss über Ehemündigerklärung mit Rechtskraftklausel
Einwilligung des gesetzl. Vertreter bzw. Erziehungsberechtigten
Gebühren:
ca. € 60,-- Bargeld (für Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben)
Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die
allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht
ausreichen!
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Was brauche ich zur WIEDERANNAHME des GEBURTS-/GESCHLECHTSNAMENS
Heiratsurkunde
Gebühren:
ca. € 30,-- Bargeld (für Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben)
Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die
allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht
ausreichen!
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Was brauche ich zur Eintragung eines STERBEFALLES
- Anzeige des Todes
- Geburtsurkunde
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Nachweis der Staatszugehörigkeit
Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes
Anzeige des Todes
Gebühren:
€ 8,70 je Sterbeurkunde (in Bargeld - für Stempelgebühren und
Verwaltungsabgaben)
Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die
allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht
ausreichen!
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Was brauche ich zur Ausstellung eines STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEISES
Ehelich geboren:
- Geburtsurkunde Antragsteller
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Meldenachweis Antragsteller
Unehelich geboren:
Geburtsurkunde Antragsteller
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Meldenachweis Antragsteller
bei verheirateten - zusätzlich:
Heiratsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
bei Namensänderung - zusätzlich:
- Nachweis der Namensänderung
bei verliehener Staatsbürgerschaft - zusätzlich:
- Verleihungsurkunde (Bescheid)
bei Minderjährigen - zusätzlich:
- Vorsprache des Erziehungsberechtigten (gesetzl. Vertr.)
bei akademischen Titel - zusätzlich:
- Nachweis des/der akademischen Titel
Gebühren:
€ 42,40 je Staatsbürgerschaftsnachweis (in Bargeld - für Stempelgebühren und
Verwaltungsabgaben)
Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die
allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht
ausreichen!
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Was brauche ich zur Ausstellung eines HEIMATROLLEN-AUSZUGES
persönliche Daten
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Was brauche ich zur Beantragung einer PENSION
Feststellungsbescheid über Versicherungszeiten
persönliche Urkunden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis,
Heiratsurkunde usw.)
bei Witwen/Witwern:
persönliche Urkunden des/r Verstorbenen (Geburtsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnachweis, Sterbeurkunde, Versicherungsnummer usw.)
Hier
geht es zu den Antragsformularen der Pensionsversicherungsanstalt
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GEMEINDECHRONIK
interessiert an allem was Telfs betrifft
Sammlung von Zeitungsausschnitten, Bildern, Dias etc. und Erstellung der
Chronikbücher
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