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Was brauche ich zur Eintragung einer GEBURT

Eheliche Kinder von österr. Staatsbürgern:

Uneheliche Kinder von österr. Staatsbürgern:

bei geschiedenen Müttern zusätzlich

bei verwitweten Müttern zusätzlich

Ausländer:

Ausländischen Staatsbürgern wird empfohlen, sich persönlich oder telefonisch beim Standesamt Telfs über die Anmeldung zu informieren, da hier verschiedene andere Dokumente vorgelegt werden müssen.

Gebühren:

€ 8,70 je Geburtsurkunde (in Bargeld - für Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben)

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen!

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Was brauche ich für ein VATERSCHAFTSANERKENNTNIS

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen!

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Was brauchen wir für eine EHESCHLIESSUNG oder ein  EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS

bei Vorehen:

Titel:

bei beschränkt geschäftsfähigen Österreichern:

bei ausländischen Staatsbürgern:

voreheliche Kinder:

event. weitere Urkunden:

Gebühren:

ca. € 60,-- Bargeld (für Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben)

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen!

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Was brauche ich zur WIEDERANNAHME des GEBURTS-/GESCHLECHTSNAMENS

Gebühren:

ca. € 30,-- Bargeld (für Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben)

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen!

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Was brauche ich zur Eintragung eines STERBEFALLES

Gebühren:

€ 8,70 je Sterbeurkunde (in Bargeld - für Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben)

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen!

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Was brauche ich zur Ausstellung eines STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEISES

Ehelich geboren:

Unehelich geboren:

bei verheirateten - zusätzlich:

bei Namensänderung - zusätzlich:

bei verliehener Staatsbürgerschaft - zusätzlich:

bei Minderjährigen - zusätzlich:

bei akademischen Titel - zusätzlich:

Gebühren:

€ 42,40 je Staatsbürgerschaftsnachweis (in Bargeld - für Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben)

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen!

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Was brauche ich zur Ausstellung eines HEIMATROLLEN-AUSZUGES

persönliche Daten

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Was brauche ich zur Beantragung einer PENSION

bei Witwen/Witwern:

persönliche Urkunden des/r Verstorbenen (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Sterbeurkunde, Versicherungsnummer usw.)

Hier geht es zu den Antragsformularen der Pensionsversicherungsanstalt

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GEMEINDECHRONIK

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